VDZ kann nicht auf Zulässigkeit von unentgeltlichen EPGs klagen
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom letzten Jahr kann der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nicht in gewillkürter Prozessstandschaft auf Zulässigkeit der unentgeltlichen Verwendung von Programmbegleitmaterial in sogenannten EPGs (Electronic Program Guides) klagen. Denn er habe kein eigenes schutzwürdiges Rechtsverfolgungsinteresse, wenn er in einem Prozess Ansprüche geltend macht, die nur für einen Bruchteil seiner Mitglieder von Bedeutung sind. Es liege keine Wahrnehmung von »gemeinsamen Interessen« gemäß der Satzung des VDZ vor, da lediglich einige Verlage Programmzeitschriften herausgeben und lediglich deren »Sonderinteressen« durch die Klage verfolgt würden (vgl. Meldung vom 4. November 2010). Nach Mitteilung der VG Media wies der BGH die Beschwerde des VDZ gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 18. Oktober 2011 zurück, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des von den privaten Sendern erstellten Programmbegleitmaterials wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt und die Vergütungspflicht für dessen Nutzung anerkannt (weitere Nachweise in der o.g. Meldung). So entschied beispielsweise das LG Köln mit Urteil vom 23. Dezember 2009: »Der Sinn der Ausnahmevorschrift des § 50 UrhG, die der Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient, besteht darin, aufgrund der zeitlich beschränkten Möglichkeit der Rechteeinholung die Möglichkeit einer umfassenden Berichterstattung nicht einzuschränken. Daher kommt die Schrankenregelung nicht zum Tragen, wenn die Einholung der Rechte möglich ist. Im Rahmen von EPGs wird zwar über das (tages-)aktuelle Fernsehprogramm berichtet, den Berichtenden ist aber bereits seit dem Beginn der Nutzung im Rahmen von EPGs bekannt, dass sie die jeweiligen Informationen und Materialien benutzen möchten, sodass es ohne weiteres möglich ist, eine Einigung und Lizenzierung herbeizuführen. Darüber hinaus ist grundsätzlich lange vor der eigentlichen Sendung bekannt, welchen Inhalt diese haben wird«.
Wie »dwdl.de« berichtet, haben seit der Ankündigung der VG Media im Jahr 2007, ab dem 1. Januar 2008 für die Nutzung der von den Sendern erstellten EPGs eine angemessene Vergütung zu verlangen, einige kostenfreie Anbieter wie etwa der »TV Browser« auf die zusätzlichen Sendungsbeschreibungen verzichtet, um die Zahlung zu umgehen. Die Verlage, die die unentgeltliche Nutzung des Programmbegleitmaterials vor Gericht durchsetzen wollten, seien nun endgültig gescheitert.
Dokumente:
- Urteil des OLG Düsseldorf vom 3. November 2011, Az. VI-U (Kart) 15/10, ZUM 2011, 256 (Volltext auf Beck Online)
- Pressemitteilung der VG Media vom 27. Oktober 2011
- Meldung auf dwdl.de vom 27. Oktober 2011
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4404:
https://www.urheberrecht.org/news/4404/
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