CDU-Vorschlag zur Einführung von Zugangssperrung bei wiederholter Urheberrechtsverletzung stößt auf Kritik
Der vor kurzem vom Vorsitzenden des Rechtssausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), angekündigte Gesetzesentwurf zur Einführung von Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ist vom Koalitionspartner und Bürgerrechtlern abgelehnt worden. Geplant ist nach Angaben von »Zeit Online« die Einführung eines »Three-Strikes«-Modells. Danach soll, wie in Frankreich, nach zwei Mahnungen der Internetzugang gesperrt werden - nach ersten Angaben des Politikers »für drei Wochen«. Den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zum Dritten Korb wolle er nicht mehr abwarten. Das Warnmodell müsse als »kleines Gesetz« gesondert vorgestellt werden.
Gegenwind kommt vom Koalitionspartner FDP, dessen Justizministerium zurzeit den Referentenentwurf zum Dritten Korb ausarbeitet. Nach Angaben von »Heise Online« äußerte ein Sprecher von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken an Kauders Vorschlag und verwies zudem auf die Regelung im Koalitionsvertrag, nach der die Regierung keine Netzsperren einführen werde. Ein Zugangsentzug greife, auch mit Blick auf die übrigen Anschlussnutzer eines Haushalts, unverhältnismäßig in die Kommunikationsfreiheit ein. Die digitale Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft e.V. bezeichnet den CDU-Vorschlag als »netzpolitischen Vorschlaghammer«. Er schaffe »eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung« und durchbreche den Grundsatz, dass »Internetanbieter nicht für die transportierten Inhalte haftbar« seien.
Die Enquête-Kommission »Internet und digitale Gesellschaft« hat sich in den am 4. Juli abgeschlossenen Beratungen zum Urheberrecht gegen Netzsperren à la »Three Strikes« ausgesprochen (vgl. Meldung vom 4. Juli 2011). Auch aus der deutschen Wirtschaft kommt Kritik. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) argumentiert, dass die Einführung von Zugangssperren eindeutig rechtswidriger Angebote am Ende potentiell gefährlich für die Meinungsfreiheit sein könne, weil dann eine Sperrinfrastruktur aufgebaut worden sei (vgl. Meldung vom 30. Juni 2011). Ähnlich der Sonderberichterstatter der UN, Frank LaRue, der in seinem Bericht für den UN-Menschenrechtsrat hervorhebt, dass der freie Fluss von Informationen so wenig wie möglich eingeschränkt werden dürfe (vgl. Meldung vom 8. Juni 2011). In den USA hingegen gibt es eine privatwirtschaftliche Lösung: Provider und Verwerter haben sich vor einigen Monaten auf ein sechsstufiges System zur Bekämpfung des Filesharing geeinigt (vgl. Meldung vom 11. Juli 2011).
Dokumente:
- Artikel auf Zeit Online vom 26. September 2011
- Meldung auf Heise Online vom 26. September 2011
- Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e.V. vom 26. September 2011
Institutionen:
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