USA: Vergleich zwischen Musikverlagen und YouTube
Der Rechtsstreit zwischen Viacom und Google endete letzten Sommer mit einer Niederlage für die Rechteinhaber, weil das »Content Management« von YouTube in den Augen von Richter Stanton den Bestimmung des »Digital Millenium Copyright Act« zur Providerhaftung genüge tut (vgl. Meldung vom 28. Juni 2011). Kurz nach Viacoms Klage, im August 2007, reichte die Football Association Premier League Ltd. zusammen mit den führenden US-amerikanischen Musikverlagsverbänden National Music Publishers Association (NMPA) und Harry Foy Agency (HFA) eine Sammelklage gegen YouTube ein. Der Rechtsstreit endete am 17. August mit einem Vergleich, der nun flächendeckende Lizenzverträge der US-Musikverleger (HFA hat 46.000 Mitglieder) mit YouTube ermöglicht. YouTube hebt in seiner Meldung hervor, dass durch sein »Content ID« eine Identifizierung von Originalaufnahmen und Coverversionen in nutzergenerierten Inhalten möglich sei. Das System werde bereits von allen großen Verlagen, Labels, Sendeunternehmen und Filmstudios genutzt. Nach einer aktuellen Schätzung wird der Umsatz von YouTube dieses Jahr über eine Milliarde klettern.
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