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22.08.2011; 14:17 Uhr
Zustimmung zu härteren juristischen Maßnahmen gegen Datenweitergabe an Facebook
Kritik an Bußgelddrohung gegen Blogger

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat letzten Freitag die Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein dazu aufgefordert, die »Facebook-Reichweitenanalyse abzuschalten«. Die Weitergabe von Daten, z.B. durch Einbettung des »Gefällt mir«-Buttons, führe zur »persönlichen, bei Mitgliedern sogar personifizierten Profilbildung«, über die Facebook keine hinreichende Nutzerinformationen zur Verfügung stelle. Daher verstoße das Unternehmen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Im Fall der Nichtbefolgung kündigt das ULD an, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Datenschützer weisen darauf hin, dass Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden könnten.

Dr. Bahr lenkt das Augenmerk auf die Muster-Datenschutzerklärungen, die inzwischen für Facebook entworfen wurden. Die Mustererklärungen gingen alle nicht über pauschale Hinweise zur Datenverwendung hinaus und seien daher rechtswidrig. Vielmehr müsse Facebook genau angeben, welche Daten es verwendet, wenn z.B. der »Gefällt mir«-Button angeklickt wird. »Netzpolitik« begrüßt den ULD-Vorstoß, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass das Datenschutzrecht veraltet und seine Durchsetzung schlecht organisiert sei - was zur Folge hätte, dass man Facebook nicht beikommen könne. Vor diesem Hintergrund sähe aber nicht gut aus, stattdessen kleinen Bloggern mit Bußgeldern zu drohen.

Mark Zuckerberg stand vor wenigen Wochen wegen der Gesichtserkennung im sozialen Netzwerk in der Kritik. Befürchtet wird, dass Facebook eine Art »virtuelles Einwohnermeldeamt« aufbaut (so »Spiegel Online«), weil der Satz an biometrischen Daten aufgrund der hohen Nutzerzahl beträchtlich sei. Der Hamburgische Datenschutzbeauftrage Kaspar hat Facebook daher Anfang August zur Löschung (vgl. Meldung vom 3. August 2011) der Daten aufgefordert.

 

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