LG München II weist Geldentschädigungsklage von Jens Lehmann ab
Das LG München II hat am 25. August die Geldentschädigungsklage des Ex-Nationaltorwarts Jens Lehmann gegen Tim Wiese abgewiesen (Az. 8 O 127/11, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Letzterer hatte - von Lehmann für ein Champions-League-Spiel kritisiert - gegenüber BILD gesagt, Lehmann könne »in die Muppetshow« oder »auf die Couch«, »am besten in die Geschlossene« gehen, allerdings auch in der Sache zur Kritik Lehmanns Stellung bezogen. Lehmann verklagte Wiese auf Zahlung von 20.000 Euro Geldentschädigung, weil er »nicht als geistesgestört hingestellt« werden will. Der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich, nach dem Wiese sein Bedauern über seine Äußerungen zum Ausdruck bringen und die Anwaltskosten tragen sollte, kam nicht zustande.
Wie »juris« berichtet, hat das LG München II keine Schmähkritik in den Äußerungen Wieses gesehen, weil dieser sich sachlich mit der Kritik an seinem Spiel auseinandergesetzt habe. Markige Worte im öffentlichen Meinungskampf seien von der Meinungsfreiheit grundsätzlich gedeckt, zumal der Profifußball dafür bekannt sei.
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