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25.07.2024; 17:43 Uhr
Erster »KI-Prozess«
Verfahren vor dem LG Hamburg

LTO berichtet über das Verfahren des Fotografen Robert Kneschke vor dem Landgericht Hamburg, in dem er den gemeinnützigen Verein LAION verklagt. Gegenstand der ersten deutschen »KI-Klage« ist ein Foto des Fotografen, das LAION unstreitig für einen Datensatz zum Zweck des KI-Trainings verwendete.

Das Landgericht (LG) Hamburg hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die »Text und Data Mining«-Schranke aus § 44b UrhG für KI-Trainingssätze für anwendbar halte. Kernfrage des Falls sei nach Auffassung des Gerichts nunmehr, ob ein wirksamer Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG vereinbart worden sei, so die Meldung.

Das LG Hamburg wird am 27. September 2024 seine Entscheidung verkünden. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht ausgeschlossen.

 

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