Erster »KI-Prozess«
LTO berichtet über das Verfahren des Fotografen Robert Kneschke vor dem Landgericht Hamburg, in dem er den gemeinnützigen Verein LAION verklagt. Gegenstand der ersten deutschen »KI-Klage« ist ein Foto des Fotografen, das LAION unstreitig für einen Datensatz zum Zweck des KI-Trainings verwendete.
Das Landgericht (LG) Hamburg hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die »Text und Data Mining«-Schranke aus § 44b UrhG für KI-Trainingssätze für anwendbar halte. Kernfrage des Falls sei nach Auffassung des Gerichts nunmehr, ob ein wirksamer Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG vereinbart worden sei, so die Meldung.
Das LG Hamburg wird am 27. September 2024 seine Entscheidung verkünden. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht ausgeschlossen.
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