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25.07.2024; 18:50 Uhr
Adblocker und Springer
BGH wartet EuGH-Entscheidung ab

In einem Verfahren des Verlags Axel Springer gegen einen Adblocker-Anbieter, in dem sich der Verlag gegen den Einsatz von Adblockern auf seinen Medienseiten wehrt, hat der Bundesgerichtshof in der heutigen mündlichen Verhandlung erklärt, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten (I ZR 131/23). Darüber berichtet u.a. heise online.

Springer hat sich schon mehrfach auf dem Klageweg gegen Adblocker auf den Medienseiten des Verlags gewehrt (vgl. etwa Meldung vom 23. April 2018). In hiesigem Verfahren stützt der Verlag seine Klage auf das Urheberrecht: Ein installiertes Werbeblocker-Add-on beeinflusse die Datenstrukturen der Websites des Verlags und sei daher »eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG«. In den Vorinstanzen war Springer mit dieser Argumentation gescheitert. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bleibt abzuwarten.

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