Compact-Verbot
Auf dem Verfassungsblog haben sich vier Autor:innen mit dem Verbot des Magazins »Compact«, das in der vergangenen Woche ausgesprochen wurde, befasst. Sie nehmen verschiedene Standpunkte zur Rechtmäßigkeit des Verbotes ein.
Sandra Lukosek stellt die Ereignisse der vergangenen Woche nochmals dar und hält das auf das Vereinsrecht gestützte Compact-Verbot für zulässig. Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr, München, erachtet die Einwände gegen das Compact-Verbot ebenfalls nicht für durchgreifend. Thorsten Koch, Gastprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, kommt zu dem Ergebnis, dass ein auf das Vereinsrecht gestützte Verbot zulässig sei, »wenn die Verbotsadressaten auf eine die Menschenwürde einzelner Personen oder Personengruppen verletzende Weise planvoll gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert haben.« Paula Rhein-Fischer, Habilitandin an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz der Universität zu Köln, warnt hingegen vor den Gefahren eines auf das Vereinsrecht gestützten Verbots: »Schon der Anschein, der Rechtsstaat überdehne seine Möglichkeiten, stärkt letztlich Rechtsextreme und -populisten«.
Dokumente:
- Beitrag von Sandra Lukosek auf dem Verfassungsblog
- Beitrag von Kathrin Grog auf dem Verfassungsblog
- Beitrag von Thorsten Koch auf dem Verfassungsblog
- Beitrag von Paula Rhein-Fischer auf dem Verfassungsblog
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