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24.05.2011; 16:29 Uhr
»BILD«-Reporter in Ottfried Fischer-Prozess freigesprochen
Ankauf des Bildmaterials von Pressefreiheit gedeckt - Revision angekündigt

Im Prozess um die Video-Affäre des Schauspielers Ottfried Fischer (vgl. Meldung vom 18. Mai 2011) ist es zu einem Freispruch gekommen. Das Urteil des AG München, welches einen »BILD«-Reporter wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt hatte, wurde aufgehoben. Der Ankauf von Bildmaterial begründe keine Nötigung, weil der Journalist dessen Inhalt gar nicht kannte und sogar bekundet hatte, für eine Veröffentlichung sei das Material »zu heiß«. Außerdem sei das Verhalten des Reporters von der Pressefreiheit gedeckt. Sonst »könnte der Journalismus einpacken«, so Richterin Hemmerich. Der Straftatbestand des § 201 a StGB sei nicht erfüllt, weil »das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch kein Gebrauchmachen« im Sinne der Vorschrift darstellt.

Die Staatsanwaltschaft und Fischer Nebenklageanwalt haben angekündigt, in Revision zu gehen. Staatsanwalt Kai Gräber: »Ein Bankräuber muss nicht sagen, was passiert, wenn man seinen Forderungen nicht nachkommt«.

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