AG München: Unberechtigtes Vorhalten eines Stadtplans auf Server verletzt § 19 a UrhG
Das AG München hat am 31. März 2011 entschieden, dass das unberechtigte Vorhalten eines Stadtplans auf einem Server in das Recht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes eingreift (Az. 161 C 15642/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). § 19 a UrhG setzte nur voraus, dass Dritte Zugriff auf das geschützte Werk haben. Da die Karte mittels Suchmaschine weiterhin aufgefunden werden kann, reiche es daher nicht aus, wenn der Nutzer nur den Link auf seiner Homepage löscht. Die Klägerin bietet auf ihrer Homepage Kartographien an und lizenziert diese an Nutzer zur Einbettung in deren Homepage. Der Beklagte nutzte einen Kartenausschnitt ohne die erforderliche Lizenzgebühr zu zahlen.
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