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30.03.2011; 12:38 Uhr
EU-Kommission fordert Berichte zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie an
Gegen Polen, Portugal und Slowenien wurden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Die EU-Kommission hat von 16 Mitgliedstaaten Berichte zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie (2010/13/EU) angefordert. Dabei geht es nach Berichten der Kommission noch nicht um die korrekte Umsetzung an sich, sondern um deren Einzelheiten. Die Kommission möchte klären, ob und wie die Bestimmungen zu Herkunftslandprinzip, Produktplatzierung, Aufhetzung zum Hass und Jugendschutz implementiert wurden (zur detaillierten Auflistung aller Fragen vgl. Pressemitteilung). Gegen Polen, Portugal und Slowenien hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Diese Länder hatten noch gar keine Berichte über die Umsetzung der Richtlinie in ihr nationales Recht abgeliefert.

Die unterschiedliche Behandlung von linearen Fernseh- und nichtlinearen Internetangeboten ist für neue Medienangebote wie das Hybridfernsehen problematisch. Eine »abgestufte Regelungsdichte« bezüglich Werbung und Jugendschutz, wie sie die AVMD-Richtlinie vorsieht, wird in diesem Fall aufgrund der Medienkonvergenz nicht den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht. Dies erklärten einhellig die Referenten auf der Arbeitssitzung des IUM zum Thema Hybridfernsehen (vgl. Meldung vom 25. März 2011). Der Schlussredner, Dipl.-Ing. Gerhard Schaas, wies daher auf die Notwendigkeit der Einführung neuer Normen auf europäischer Ebene hin.

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