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10.03.2011; 11:57 Uhr
Suchmaschinen und Urheberrecht: Google in Frankreich zu über 400.000 Euro Schadensersatz verurteilt
Recht, vergessen zu werden: Spanisches Gericht will Fälle zum Datenschutz in Suchmaschinen dem EuGH vorlegen

Google ist nach Berichten von »ZDNet« in Paris zur Zahlung von rund 430.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Geklagt hatten die Rechteinhaber an einem Spiel- und zwei Dokumentarfilmen, die Google über seine Suchmaschine und seinen Videodienst zugänglich gemacht hatte. Google hat bereits Berufung angekündigt.

Ein spanisches Gericht will in einem anderen Google-Fall ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH einreichen. Dabei geht es um »persönliche Informationen«, die in der Suchmaschine angezeigt werden, wie z.B. einen Zeitungsbericht über verpfuschte Schönheitsoperationen von 1991, den der betroffene Chirurg entfernt haben will.

Nach Angaben des »Standard« steht die von der EU-Kommission geplante Datenschutzinitiative noch aus. Die öffentliche Anhörung endete Mitte Januar. Kommissarin Viviane Reding hatte vergangenen November angekündigt, ein »Recht, vergessen zu werden« im europäischen Datenschutz einzuführen. Der im »Standard« zitierte österreichische Internetrechtler Wolfgang Zankl sieht ein solches Recht kritisch. Gegen unrechtmäßige Informationen im Netz könnte bereits jetzt mit Unterlassungsansprüchen vorgegangen werden. Für alle anderen Informationen trügen Provider keine Verantwortung.

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