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07.02.2011; 11:37 Uhr
Einigung über GEMA-Veranstaltungstarif »U-K«
Sponsoring- und Werbeeinnahmen werden zusätzlich vergütet

Die GEMA hat sich mit den Konzertveranstalterverbänden Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e. V. (bdv) und Verband der Deutschen Konzertdirektionen e. V. (VDKD) über ausstehende Punkte des neuen Veranstaltungstarifes »U-K« geeinigt. Nach altem Tarif wurde die Urheberrechtsvergütung grundsätzlich anhand der maximalen Kapazität und des Höchsteintrittspreises berechnet. Die Verbände wollten jedoch lieber auf Grundlage ihrer tatsächlichen Einnahmen zahlen. Nun ist eine grundsätzliche (und gleichzeitig maximale) Vergütung in Höhe von 10 Prozent der Bruttoeinnahmen vorgesehen, verbunden mit einer prozentualen Vergütungsstaffelung.

Unklar war noch, ob und wie Sponsoring- und Werbeeinnahmen berücksichtigt werden. Der genannte Tarif »U-K« sieht dies vor. Die Veranstalter argumentierten dagegen, es bestünde kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Musiknutzung. Nur die Erlöse aus den Eintrittskarten seien ein geldwerter Vorteil i.S.v. § 13 UrhWahrnG. Wie die Schiedsstelle nach dem UrhWahrnG beim Deutschen Patent- und Markenamt (Schiedsstelle) in ihrem Einigungsvorschlag von 2009 feststellte, gehörten auch Sponsoring- und Werbeeinnahmen zum Entgelt für den Auftritt der Musiker. Sie würden zum Teil auch dafür verwendet, das Eintrittsgeld zu subventionieren. Anders liege der Fall bei Getränken, Speisen und Merchandisingprodukten.

Wie die GEMA mitteilt, ist nun eine weitere Vergütung für Sponsoring- und Werbeeinnahmen (zwischen 0,35 und 0,42 Prozent auf den Veranstaltungsbruttoumsatz) vereinbart worden. Die Verbände heben hervor, dass man sich auf den »kleinsten gemeinsamen Nenner« geeinigt und damit eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung verhindert habe. Es bleibe zu hoffen, dass sich die Kostensteigerung nicht auf die Konzerttickets auswirken wird.

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