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28.01.2011; 11:27 Uhr
Öffentliche Anhörung des BT-Rechtsausschusses zur Pressefreiheit
StGB-Änderung wird teilweise unter Hinweis auf »Cicero«-Urteil abgelehnt

Zwei Entwürfe zur Stärkung der Pressefreiheit waren am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Gesetzesentwurf (vgl. Meldung vom 6. April 2010) ließ der Bunderat im Oktober 2010 passieren (vgl. Meldung vom 25. August 2010). Der zweite Entwurf stammt von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Beide wollen die Recherchetätigkeit der Presse stärken, indem die Beihilfe zum Geheimnisverrat durch eine Ergänzung des § 353 b StGB straflos gestellt wird. Die Grünen wollen darüber hinaus auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei stellen.

Während ein Sachverständiger den Regierungsvorschlag mit Blick auf das »Cicero«-Urteil des BVerfG (welches in auf §§ 353 b, 27 StGB gestützten Ermittlungsmaßnahmen eine Verletzung der Pressefreiheit sah) nicht für notwendig hält, bezeichnete ein anderer den weitergehenden Vorschlag der Oppositionspartei als »abwegig«. Wenn die Anstiftung straffrei gestellt wird, müsste auch die Bestechung von Amtsträgern von der Strafbefreiung erfasst werden. Andere sprachen sich im Sinne der Rechtssicherheit für die Gesetzesentwürfe aus.

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