ZAK sieht Verstoß gegen Programmgrundsätze in »Tatort Internet«
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sieht in den ersten beiden Folgen von »Tatort Internet« Verstöße gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze: Die Persönlichkeitsrechte der als potentielle Täter dargestellten Personen seien nicht gewahrt. Da die verdächtigten Personen nicht hinreichend unkenntlich gemacht sind, könnten sie von ihrem sozialen Umfeld identifiziert werden. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM), die eine Prüfung anhand des Jugendmedienschutzrechtes vorgenommen hat, beanstandete die Sendung nicht (vgl. Meldung vom 11. November 2010)
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