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03.11.2010; 17:04 Uhr
US-Gericht ordnet Schließung von LimeWire an
Unternehmen soll auch weitere Verwendung seiner Software verhindern - RIAA klagt nun auf Schadensersatz

Nach der Verurteilung der Lime Group und ihres Geschäftsführers, Mark Gorton, wegen Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen (vgl. Meldung vom 17. Mai 2010) ordnete das New Yorker Bezirksgericht nun auf Antrag der Recording Industry Association of America (RIAA) die Schließung des P2P-Netzwerkes an. Wie die Richterin Kimba Wood urteilte, haben die Betreiber Urheberrechtsverletzungen selber begangen und eine Nutzung ihres Dienstes zu hauptsächlich rechtswidrigen Zwecken ermöglicht. Sie ordnete neben der permanenten Schließung auch eine Unterbindung der Weiterverwendung von »LimeWire«-Software an. Die RIAA wird nun im nächsten Prozess ab Januar auf Schadensersatz, vermutlich in Milliardenhöhe, klagen. Die Anwälte des Verbandes haben nach Berichten von »CNET« errechnet, dass die Musikindustrie in den USA aufgrund von »LimeWire« monatliche Umsatzeinbußen in Höhe von 500 Millionen Dollar zu verzeichnen habe.

Gorton, der Gründer des P2P-Dienstes »LimeWire«, hat nach eigenen Angaben Millionen mit der Software verdient. Für seinen legalen Musikdienst »Spoon« hatte Gorton den vier Major-Labels angeboten, Lizenzverhandlungen aufzunehmen. Er forderte jedoch eine Karenzzeit von einem Jahr, um einen fließenden Übergang von »LimeWire« zu »Spoon« zu ermöglichen. Dieses Angebot nahmen die Anwälte der Musikindustrie nicht an. Die RIAA weist in einer Mitteilung darauf hin, dass mittlerweile 11 Millionen Musikstücke von 400 Musikdiensten legal angeboten werden. Das jüngste Urteil sei ein wichtiger Schritt in die Zukunft des digitalen Musikhandels.

Wie die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) mitteilt, bietet der französische Musikindustrieverband Syndicat National de L'Édition Phonographique (SNEP) jetzt in Zusammenarbeit mit der Regierung und ausgewählten Händlern die »Carte musique« für 12 bis 25-Jährige an. Mit der Online-Musik-Karte können junge Internetnutzer für 25 Euro Kartenguthaben 50 Euro an Musik einkaufen. Diese Maßnahme soll illegalen Downloads entgegenwirken und so die Voraussetzungen für ein größeres Musikangebot und günstigere Preise schaffen. Die EU-Kommission hat die »Carte musique« vor kurzem nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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