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30.11.2010; 16:40 Uhr
Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen Facebook
VZBV: Verwendung der E-Mail-Adressen von Nichtmitgliedern verletzt Datenschutz und Verbraucherrechte

Nachdem Facebook nicht auf eine entsprechende Abmahnung regiert hatte, reichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am 11. November 2010 Klage vor dem Landgericht Berlin gegen das Internetunternehmen ein. Es geht um den »Freundefinder«, bei dem Nutzer des sozialen Netzwerkes ihr komplettes E-Mail-Adressbuch in ihr »Facebook«-Konto importieren und somit dem Unternehmen den ungenehmigten Zugriff auf E-Mail-Accounts von Nichtmitgliedern ermöglichen. Die E-Mail-Adressen werden, so der Verband in seiner Pressemitteilung, nicht nur dafür verwendet, die Freunde und Bekannten der Nutzer zu »Facebook« einzuladen. Die Daten werden auch an Drittunternehmen weitergegeben. Mangels Einwilligung der Betroffenen verstoße das Unternehmen gegen § 4 BDSG, § 13 TMG. Aber auch die AGBs von Facebook beanstanden die Verbraucherschützer, da es zu wenig Transparenz bei Änderungen der Vertragsbedingungen gebe. In Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um den »Freundefinder« äußert der BZBV auch Kritik an den USA wegen mangelhafter Einhaltung des »Safe Harbour«-Abkommens und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Mit dem Abkommen sichern die USA zu, dass US-Unternehmen die europäischen Datenschutzbestimmungen einhalten. Facebook hat in Deutschland gut zehn Millionen, weltweit rund eine halbe Milliarde Nutzer.

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