Schutz von Computerprogrammen
Bohdan Widla untersucht in einem Beitrag auf dem Kluwer Copyright Blog die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar im Verfahren »Sony Computer Entertainment Europe« (C-159/23).
Das Verfahren betrifft den Schutzbereich der Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen. Zentrale Frage sei, ob Änderungen, die nur am Inhalt der im Arbeitsspeicher eines Computers gespeicherten Variablen vorgenommen würden, Änderungen des Computerprogramms seien, die unter das ausschließliche Recht aus Art. 4 Abs. 1 lit. b der Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen fallen würden. Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar äußerten zwar keine überraschenden Positionen. Sie seien aber insofern interessant, als sie erstmals die zusätzlichen Fragen behandelten, die während des Verfahrens vor dem EuGH entstanden seien.
Bohdan Widla ist Mitglied der Jagiellonian University in Krakau.
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