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16.07.2024; 18:40 Uhr
Bezeichnung als »Transe« unzulässig
Eilentscheidung des OLG Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 9. Juli 2024 einen Blogger u.a. dazu verurteilt, es zu unterlassen, in einem Blogbeitrag eine Transfrau als »Transe« zu bezeichnen (16 U 92/23). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Die klagende Transfrau wandte sich im Eilverfahren gegen einen Blogartikel des Beklagten mit der Überschrift »Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein«.

Nachdem schon das erstinstanzliche Landgericht dem Eilantrag stattgegeben hatte (2-03 O 204/23, vgl. Meldung vom 6. Juli 2023), entschied nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zugunsten der Klägerin: Nach Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen sei zugunsten der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu bejahen. Zwar handele es sich bei der angegriffenen Überschrift um eine Meinungsäußerung, die keine Schmähkritik sei. Die Überschrift müsse allerdings nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als »gezielte Herabsetzung der Klägerin« aufgefasst werden. Demnach überwiege die Meinungsfreiheit des Beklagten (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG) nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG).

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