OLG Karlsruhe bestätigt Schadensersatzanspruch von Regina Halmich
Das OLG Karlsruhe hat den Schadensersatzanspruch der ehemaligen Boxweltmeisterin Regina Halmich gegen die Produzentin des Filmes »Königin im Ring« wegen der Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild bestätigt (Urteil vom 10. September 2010, Az. 6 U 35/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt; zum Urteil des LG Karlsruhe vgl. Meldung vom 2. Juni 2010). Im ersten zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag stand die Kino-Auswertung ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung einer weiteren Einwilligung. Zum diesem Zeitpunkt war nur die Auswertung im Fernsehen und auf Filmfestivals vorgesehen. Die Boxerin erhielt hierfür 3.500 Euro. Nachdem dies geschehen war, legte die Produzentin Regina Halmich eine weitere Vereinbarung vor, die einen Verzicht auf die genannte Einwilligungsbeschränkung enthielt. Die Klägerin unterschrieb diese Vereinbarung. Das Gericht sah es erwiesen an, dass die Beklagte den Verzicht der Boxerin auf die Einwilligungsbeschränkung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hatte. Die Beklagte hatte die Klausel verschwiegen und angegeben, dass die Vereinbarung nur zur Bewilligung von Fördergeldern dienen sollte. Der eigentliche Zweck, eine Kino-Auswertung vornehmen zu dürfen, habe überdies nur verklausuliert in der Zusatzvereinbarung gestanden. Der Film »Königin im Ring« enthält auch Material aus der Kinder- und Jugendzeit der Boxerin und Aufnahmen aus ihrer privaten und häuslichen Umgebung.
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