Weitere Ergebnisse des Presserats: Verstöße gegen Opferschutz, Trennungsgrundsatz und Schleichwerbung
Der Deutsche Presserat hat heute die Ergebnisse der Prüfung von 123 Beschwerden veröffentlicht (zur vorgestern veröffentlichten Bewertung der Loveparade-Berichterstattung vgl. Meldung vom 15. September 2010). Neben Berichterstattungen, in denen der Persönlichkeitsschutz von Opfern und ihrer Angehörigen aufgrund der Nennung von Namen und Wohnorten und der Schilderung näherer Begleitumstände nicht gewahrt wurde, ging es auch um die Missachtung des Trennungsgrundsatzes. In einem Fall war durch die Abbildung des »PUMA«-Schriftzuges sowie weitere grafischer Elemente der Firma auf WM-Mannschaftsfotos die Grenze zur Schleichwerbung überschritten worden. Der Presserat kündigte ebenfalls an, zukünftig auch Beschwerden gegen Nutzerkommentare in moderierten Online-Foren entgegen zu nehmen. Nach einer Entscheidung seines Plenums sind moderierte Foren auch journalistisch-redaktionelle Publikationen, weil sämtliche Einträge vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft werden. Bundespräsident Christian Wulff forderte anlässlich der Eröffnung der dpa-Zentralredaktion in Berlin eine Qualitätssicherung in den Medien, wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet. Die Informationsflut im Internet erfordere »quasi eine ISO-Norm für den Journalismus«.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Deutschen Presserates vom 17. September 2010
- Meldung auf golem.de vom 16. September 2010
- Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 17. September 2010
Institutionen:
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