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19.08.2010; 16:18 Uhr
LG München I weist Urheberrechts-Klage gegen McDonald's wegen »Ich liebe es«-Jingles ab
Tonfolge von vier Tönen nicht urheberrechtlich geschützt

Das LG München I hat die Klage eines Komponisten gegen den McDonald's-Konzern (dessen Deutschland-Tochter in München ansässig ist) wegen einer Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Werbe-Jingle »Ich liebe es« abgewiesen (Urteil vom 18. August 2010, Az. 21 O 177/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Die aus vier Tönen bestehende Melodie ist nach Ansicht der Richter der 21. Zivilkammer mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt. Das Jingle war im Jahr 2003 im Rahmen einer neuen Image-Werbekampagne von McDonald's entstanden. Der Kläger hatte unstreitig eine Version erstellt, die den später in McDonald's-Werbespots verwendeten Sprechgesang eines ungenannten deutschen Rappers enthielt. Das Fastfood-Unternehmen bestritt, dass auch die bekannte Melodie über »Ich liebe es« vom Kläger stammte. Die finale Version sei später von einem anderen Produzenten erstellt worden. Jedenfalls sei der Jingle nicht schutzfähig. Dieser Argumentation schloss sich das LG München an.

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