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19.08.2010; 18:24 Uhr
LG Hamburg verhandelte über Urheberrechtsverletzung durch »Framing«/»Proxying«
Klage nach Bedenken des Gerichts zurück genommen

Der Rechtsstreit vor dem LG Hamburg um eine Urheberrechtsverletzung durch »Framing« bzw. »Proxying« eines Artikels, der in der Onlineausgabe des Hamburger Abendblattes erschienen war, endete mit einer Klagerücknahme. Das Gericht hatte nach Berichten des Beklagten in der Verhandlung im Februar bereits durchblicken lassen, dass es die Darstellung des Artikels der Klägerin im »Web-Blaster« des Programmierers und Beklagten nicht für urheberrechtswidrig halte. Im »Web-Blaster«, einer Art »Browser im Browser« werden Webseiten angezeigt, auf denen sämtliche Stichworte, die in dem ebenfalls vom Beklagten (mit)entworfenen Text-Netzwerk »Assoziations-Blaster« existieren, hervorgehoben werden. Eine Speicherung auf dem Server des Beklagten findet dabei nach Angaben des Beklagten nicht statt. Nach Einschätzung des LG Hamburg handelt es sich bei dem »Web-Blaster« daher um eine zulässige Art des »Framings«, also einer Art der Verlinkung zweier Webseiten, bei der die zweite aufgerufene Webseite nicht das komplette Browser-Fenster ausfüllt, sondern erkennbar in einen Rahmen der Erstseite eingebettet ist. Der Beklagte hält den Begriff »Proxying« für angebrachter, da nicht er selbst, sondern die jeweiligen Nutzer für die Verlinkung der Online-Beiträge sorgten. Zu einer Beweisaufnahme kam es in diesem Punkt aufgrund der Klagerücknahme nicht mehr.

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