LG Hamburg verhandelte über Urheberrechtsverletzung durch »Framing«/»Proxying«
Der Rechtsstreit vor dem LG Hamburg um eine Urheberrechtsverletzung durch »Framing« bzw. »Proxying« eines Artikels, der in der Onlineausgabe des Hamburger Abendblattes erschienen war, endete mit einer Klagerücknahme. Das Gericht hatte nach Berichten des Beklagten in der Verhandlung im Februar bereits durchblicken lassen, dass es die Darstellung des Artikels der Klägerin im »Web-Blaster« des Programmierers und Beklagten nicht für urheberrechtswidrig halte. Im »Web-Blaster«, einer Art »Browser im Browser« werden Webseiten angezeigt, auf denen sämtliche Stichworte, die in dem ebenfalls vom Beklagten (mit)entworfenen Text-Netzwerk »Assoziations-Blaster« existieren, hervorgehoben werden. Eine Speicherung auf dem Server des Beklagten findet dabei nach Angaben des Beklagten nicht statt. Nach Einschätzung des LG Hamburg handelt es sich bei dem »Web-Blaster« daher um eine zulässige Art des »Framings«, also einer Art der Verlinkung zweier Webseiten, bei der die zweite aufgerufene Webseite nicht das komplette Browser-Fenster ausfüllt, sondern erkennbar in einen Rahmen der Erstseite eingebettet ist. Der Beklagte hält den Begriff »Proxying« für angebrachter, da nicht er selbst, sondern die jeweiligen Nutzer für die Verlinkung der Online-Beiträge sorgten. Zu einer Beweisaufnahme kam es in diesem Punkt aufgrund der Klagerücknahme nicht mehr.
Dokumente:
- Meldung auf Heise Online vom 19. August 2010
- Meldung auf Heise Online vom 22. Dezember 2012
- Web-Blaster
- Assoziations-Blaster
- Zum Framing: Urteil des LG München I vom 14. November 2002, Az. 7 O 4002/02, ZUM 2003, 583 (Volltext bei Beck Online) und Urteil des LG München I vom 10. Januar 2007, Az. 21 O 20028/05, ZUM 2007, 224 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4012:
https://www.urheberrecht.org/news/4012/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.