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09.07.2024; 19:13 Uhr
Sperrung einer Facebook-Seite rechtswidrig
Urteil des Landgerichts Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Digitalkonzern Meta rechtswidrig handelte, als er die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf Ende 2021 sperrte. Darüber berichtet netzpolitk.org.

Schon Ende 2021 hatte Meta die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf gesperrt, ohne dies zu begründen. Der Grund war vermutlich ein Post mit einem Filmstill aus dem Film »Der Schamane und die Schlange«. Auf Antrage der Filmwerkstatt Düsseldorf, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), erklärte Meta weder den Grund der Sperrung noch entsperrte es die Seite – bis Juni 2023.

Die inzwischen bereits eingelegte (kartellrechtliche) Klage vor dem Landgericht Düsseldorf hatte nunmehr Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung unzulässig ausgenutzt habe, indem es die Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf ohne konkrete Begründung gesperrt habe. Meta äußerte im Verfahren, es sei für das Unternehmen nicht mehr nachzuvollziehen, warum die Seite ursprünglich gesperrt worden war.

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