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11.07.2024; 19:29 Uhr
Debatte um strafrechtlichen Schutz vor Deepfakes
Unnötiger Aktionismus?

Ein Beitrag auf netzpolitik.org ordnet die verschiedenen Gesetzesvorhaben im Kontext von sogenannten »Deepfakes« ein und beleuchtet insbesondere auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die bis 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Bei Deepfakes handelt es sich um täuschend echt wirkenden Medieninhalte, die aber tatsächlich künstlich hergestellt worden sind. Meist zeigen sie die abgebildeten Personen in einer Weise, die persönlichkeitsrechtlich problematisch ist.

Der Beitrag attestiert der schwelenden Debatte um den Umgang mit Deepfakes einen gewissen Aktionismus, was insbesondere für die Bundesratsinitiative für den »Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes« aus dem vergangenen Mai gelte (vgl. dazu Meldung vom 16. Mai 2024). Wenngleich also noch nicht absehbar sei, welche Folgen die aktuelle Debatte zum Thema »Deepfakes« habe, so sei jedenfalls mit einer gesetzlichen Regelung in den kommenden Jahren zu rechnen: Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse bis 2027 in nationales Recht umgesetzt werden und verhalte sich auch zu Deepfakes. Es sei davon auszugehen, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) schon an einem Umsetzungsgesetz arbeite.

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