Verwendung von Musik in australischen Fitness-Kursen wird teurer
Nach einer Entscheidung des Copyright Tribunal of Australia, einem vom Federal Court of Australia verwalteten Schiedsgericht, wird die Verwendung von Musik für Fitness-Kurse wesentlich teurer. Die australische Verwertungsgesellschaft für »Recording Artists« und Labels, die Phonographic Performance Company of Autralia Ltd., hatte eine Überprüfung des alten Tarifs - 96,8 Cent pro Klasse bzw. 4 Cent pro Teilnehmer bei durchschnittlich 25 Teilnehmern - beantragt. Das Schiedsgericht befand nun einen Kurs-Tarif von 15 Dollar bzw. 1 Dollar pro Teilnehmer für angemessen. Es sah als erwiesen an, dass Musik in Fitness-Kursen eine tragende Rolle spielt und essentiell für das Geschäftsmodell der Fitness-Unternehmen ist, da Kunden eine bestimmte Musikuntermalung erwarten würden. Der alte Tarif gebe diesen Stellenwert von Musik nicht angemessen wieder.
Zu dem neu berechneten Tarif kommen noch Urheber- und Leistungsschutzabgaben, die von den Verwertungsgesellschaften Australasian Performing Rights Association (APRA) und Australian Recording Industry Association (ARIA) erhoben werden. Wie »heise online« berichtet, wollen die australischen Fitness-Unternehmen nun auf freie Musik umsteigen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3952:
https://www.urheberrecht.org/news/3952/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.