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04.03.2010; 17:06 Uhr
LG München I entscheidet über Schadensersatzklage zur Auswertung der »Marlene«-Dokumentation
Schaden durch Inanspruchnahme Dritter

Das LG München I hat am 18. Februar 2010 in einem Rechtsstreit entschieden, in dem sich ein Filmauswerter Ansprüchen Dritter aus der Rechtekette ausgesetzt sah und deswegen gegen seinen Lizenzgeber vorging (Az. 7 O 11840/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Die Klägerin betreibt einen Filmvertrieb und hatte mit der Beklagten einen Lizenzvertrag zur Auswertung des Dokumentarfilms »Marlene« im Bereich Home Video geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch bereits Streitigkeiten zwischen der Beklagten und einer Gesellschaft, die sich um das Erbe der Schauspielerin kümmert, über die Auswertung dieses Filmes (vgl. Urteil vom OLG München vom 14. Januar 2010, Az. 29 U 3183/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Diese Gesellschaft forderte die Klägerin zur Unterlassung des Vertriebes von »Marlene« auf, wobei es nach Widerspruch der Klägerin gegen die einstweilige Verfügung der Gesellschaft zur Gerichtsverhandlung kam. Die Klägerin klagte dann auf Schadensersatz, weil die Beklagte sie nicht ausreichend über die Lizenzierungsprobleme informiert und im Rechtsstreit nicht ausreichend unterstützt, sondern nur von der Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeraten habe. Die Klägerin begehrte Ersatz der ihr infolge der Streitigkeit mit der Gesellschaft entstandenen Einnahmeausfälle. Der Lizenzvertrag sah vor, dass der Lizenzgeber den Lizenznehmer bei Inanspruchnahme durch Dritte unterstützt. Das LG München I leitete aus dieser Lizenzvertragsklausel die Pflicht zur Vorlage einer hinreichend dokumentierten Rechtekette her. Diese Pflicht habe die Beklagte verletzt. Die Klägerin treffe jedoch ein Mitverschulden, weil sie die Beklagte nicht zur Vorlage einer lückenlosen Rechtekette angehalten habe.

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