mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.12.2009; 17:16 Uhr
VPRT-Arbeitskreis »Wetten« schlägt erneut duales System für den Sportwettenmarkt vor
Bilanz zwei Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags

Der Arbeitskreis »Wetten« im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) schlägt die Einführung eines dualen Systems für den Sportwettenmarkt vor, in dem Konzessionen für private und staatliche Anbieter vergeben und beide einer staatlichen Aufsicht unterstellt werden sollen. Zum Glücksspielmarkt sollen nur lizenzierte Anbieter Zugang haben. Die im Arbeitskreis vertretenen Medienunternehmen halten das derzeitige Modell eines staatlichen Glücksspielmonopols für gescheitert. Das Modell eines dualen Sportwettensystems wurde bereits 2006 im VPRT-Arbeitskreis diskutiert (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2006).

Die aktuelle Forderung basiert auch auf einer Bilanz der vergangenen zwei Jahre seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages und nimmt Bezug auf die aktuellen Diskussionen der Sportministerkonferenz sowie die in Aussicht gestellte Kündigung des Staatsvertrages durch das Bundesland Schleswig-Holstein. Der Sprecher der Arbeitskreises, Thomas Deissenberger, erklärte: »Der Monopolstaatsvertrag hat sich für eine Kanalisierung des Glücksspiels als untauglich erwiesen«. Zur Begründung führte er an, die Spieleinsätze wanderten in den Schwarzmarkt ab und die Werbeeinahmen der Medienunternehmen seien in vollem Umfang weggebrochen. Aus seiner Sicht würden alle Seiten von einem kontrollierten Sportwettenmarkt mit staatlichen und privaten Anbietern profitieren, z.B. auch der Sport. Letztlich würde dadurch auch der Staat wieder mehr finanzielle Spielräume gewinnen, so Deissenberger.

Zur Rechtfertigung des staatlichen Glücksspielmonopols wird nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention vorausgesetzt (vgl. Meldung vom 28. März 2006). Jüngst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das Verbot von Internet-Glücksspielen des privaten Wettanbieters bwin für Nordrhein-Westfalen bestätigt (vgl. Meldung vom 3. November 2009; Veröffentlichung des Urteils in ZUM oder ZUM-RD folgt).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3828:

https://www.urheberrecht.org/news/3828/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.