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22.12.2009; 11:17 Uhr
EU will Anti-Piraterie-Abkommen ohne vorherige Harmonisierung strafrechtlicher Maßnahmen abschließen
Zweite Durchsetzungsrichtlinie allerdings in Arbeit

Die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen gehen auf EU-Ebene weiter. Auf der letzten Fachkonferenz der Schwedischen Ratspräsidentschaft am 15./16. Dezember 2009 in Stockholm wurden Instrumente der strafrechtlichen Verfolgung von Verletzungen geistigen Eigentums diskutiert. Dabei ging es um die Auswirkungen der bestehenden Durchsetzungsrichtlinie, die geplante Zweite Durchsetzungsrichtlinie und um ACTA. Hier war zuvor von den USA ein Vorschlag zum Schutz von Rechtsinhabern im Internet vorgelegt worden, der über die bestehende EU-Gesetzgebung hinausgeht. Der Abschluss des Abkommens soll dennoch vor Verabschiedung einer Zweiten Durchsetzungsrichtlinie zustande kommen, wie heise online am 19. Dezember 2009 berichtete.

Die geplanten Schutzregelungen stoßen bei Experten auf Kritik. Prof. Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München, hält eine einheitliche Regelung der Durchsetzung geistigen Eigentums für gefährlich. Die Bekämpfung von Gesundheitsrisiken infolge gefälschter Medikamente unterfalle nicht dem Recht des geistigen Eigentums. Eine generelle Stärkung der Durchsetzung geistigen Eigentums führe vor diesem Hintergrund zu unausgewogenen Regelungen.

Auf der anderen Seite sprach Richard D. Heath für den Unilever-Konzern sowie als Präsident der International Trademark Association im Hinblick auf ACTA von einem »goldenen Standard« für den internationalen Schutz vor Fälschungen.

EU-Zollbehörden haben 2007 laut einem Bericht der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission über 79 Millionen gefälschte und nachgeahmte Waren beschlagnahmt.

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