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07.12.2009; 16:26 Uhr
EuGH verschiebt Termin im Verfahren um Verkauf von Fußball-Fernsehrechten auf 2010
Prozess zwischen der englischen Premier League und QC Leisure ist auch für die DFL von Relevanz

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Auslandsvermarktung von Fußball-Übertragungsrechten wird erst im kommenden Jahr erfolgen. Während im Verfahren zwischen der englischen Premier League und dem Unternehmen QC Leisure (Az.: C403/08), das bei Fußball-Vermarktern europaweit für Aufsehen sorgt, der nächste Termin des Gerichts für Dienstag, den 8. Dezember 2009 angesetzt war, meldet die Presseagentur dpa eine Verschiebung der Verhandlung auf 2010. Ein genauerer Zeitpunkt stehe noch nicht fest, so die Agentur.

Konkret hat der EuGH zu beurteilen, ob die Ausstrahlungsrechte, wie im »Coditel«-Urteil von 1980 entschieden, auf einzelne Mitgliedsstaaten begrenzt werden können oder EU-weit gelten. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein englisches Pub Fußballspiele aus Kostengründen über den griechischen PayTV-Sender »Nova« anstelle des englischen »BSkyB« empfangen und die dazu notwendige Decoder-Karte von QC Leisure bezogen.

Befürworter einer liberalen Fernsehvermarktung ist unter anderen die EU-Medienkommissarin Viviane Reding, die sich gegen territorale Grenzen bei der TV-Rechten ausspricht. Sollte der EuGH für eine europaweite Geltung von Übertragungsrechten entscheiden, drohen den Fußball-Vermarktern, wie z.B. der Deutschen Fußball Liga (DFL), enorme Einbußen. Im Fall der deutschen »Bundesliga« und der DFL wird der mögliche Verlust auf einen zweistelligen Millionenbetrag beziffert. Profitieren könnten hingegen die Zuschauer, die möglicherweise auch auf ausländische (preiswertere) PayTV-Anbieter zurückgreifen könnten.

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