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07.09.2009; 15:37 Uhr
Blogger stellen mit Internet-Manifest 17 Grundsätze zum Online-Journalismus auf
Urheberrecht als zentraler Eckpfeiler der Informationsordnung im Internet

15 prominente Betreiber von Internet-Blogs habem am 7. September 2009 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie mit insgesamt 17 »Behauptungen« die Funktionsweise des modernen Journalismus beschreiben. In diesem »Internet-Manifest« machen sie darauf aufmerksam, dass die technische Entwicklung auch einen Wandel der Medien erfordert. Durch die Möglichkeit, Informationen ohne hohe Investitionen zu verbreiten, stehe beim Journalismus die inhaltliche Qualität und nicht die bloße Veröffentlichung von Inhalten im Vordergrund.

Bezogen auf die rechtlichen Grundlagen sprechen sich die Initiatoren dabei gegen Internetsperren und andere Maßnahmen aus, die den freien Informationsaustausch und folglich das »grundlegende Recht auf selbstbestimmte Informiertheit« gefährden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit nicht auf die klassischen Berufsstände und Geschäftsmodelle abzielt, sondern jeden privilegiert, der sich journalistisch betätigt. Als zentralen »Eckpfeiler der Informationsordnung im Internet« stellen die Blogger auch das Urheberrecht heraus. Trotz Anerkennung einer weitgehenden Entscheidungsgewalt des Urhebers, dürfe das Urheberrecht nicht zur Absicherung überholter Verbreitungs- und Geschäftsmodelle genutzt werden, wie in Punkt 13 des Manifestes angeführt wird.

Ähnlicher Ansicht ist auch der Medienrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, der sich in einem Interview mit »Zeit Online« angesichts des Wandels von Technik und Medien für Anpassungen des Urheberrechtsschutzes ausspricht, da es nicht Aufgabe von Schutzrechten sei, »solch antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen«, so Hoeren.

Dokumente:

[IUM/bs]

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