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27.08.2009; 15:12 Uhr
Rechnungshöfe kritisieren Honorare von Co-Moderatoren der Sportübertragungen bei ARD und ZDF
Bayerischer Oberster Rechnungshof veröffentlicht seinen Bericht zur finanziellen Situation des Bayerischen Rundfunks

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH), der für die Kontrolle der finanziellen Situtation des Bayerischen Rundfunks (BR) zuständig ist, und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Finanzen des ZDF fallen, haben die Geschäftsjahre 1999 bis 2009 der gemeinsam von ARD und ZDF betriebenen Sportrechteagentur SportA untersucht. In ihrem Prüfungsbericht weisen die Rechnungshöfe zunächst die operativen Aufgaben der Agentur aus, mit der die Rundfunkanstalten ihren Lizenzerwerb und die Sublizenzierung ihrer Übertragungsrechte bündeln. Bei der Aufstellung der Ausgaben der vergangenen Jahre weist der Rechnungshof auf ein hohes Honorarvolumen für ehemalige Spitzensportler als Co-Moderatoren der ARD-Übertragungen hin. Hier seien zwischen 1999 und 2006 insgesamt 15 Mio. EUR gezahlt worden, größtenteils für Co-Moderationen bei Fußballspielen. Hier ist der ORH der Auffassung, dass diese Honarpraxis vor dem Hintergrund der Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit Gebührengeldern dringend überdacht werden sollte. Dies gelte insbesondere auch, weil in der Vergangenheit laufende Verträge unter Erhöhung der ursprünglichen Honorare vorzeitig verlängert wurden. Diese Kritik weist der Programmdirektor des ARD-Gemeinschaftsprogramms »Das Erste«, Volker Herres zurück. Wie Herres gegenüber »DWDL.de« erklärte, sei die ARD seit Jahren bemüht, durch Experten aktuelle und kritische Analysen und fachkundige Informationen zu erhalten. Dies gelte nicht nur beim Fußball, sondern auch bei Wintersport oder Schwimmen. Die hierfür gezahlten Honorare seien marktüblich und entsprächen daher dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Gebührengeldern.

Des Weiteren bemängelt der Rechnungshof die Einzelvermarktung von Bundesligavereinen, die von der SportA bis einschließlich zum Jahr 2003 betrieben wurde. Die Betätigung auf diesem Geschäftsfeld sei sehr riskant, da der finanzielle Erfolg des Rechteengagements wesentlich vom sportlichen Erfolg der jeweiligen Vereine abhänge. Letztlich habe die Einzelvermarktung zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt, weshalb der Rechnungshof der Auffassung ist, dass ein solches risikobehaftetes Engagement nicht zum Aufgabenbereich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bzw. deren Tochtergesellschaften gehöre. Insgesamt beurteilen die Rechnungsprüfer die SportA jedoch als »straff organisiert und mit einer sinnvollen Aufgabenstellung«.

Zusammen mit weiteren Prüfungsbereichen kommt der Bayerische Oberste Rechnungshof für den BR zu dem Ergebnis, dass die Rundfunkanstalt, die in der vergangenen Gebührenperiode 2005 bis 2008 einen Überschuss von 79 Mio EUR erzielt hat, auch in der laufenden Periode 2009 bis 2012 ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen kann, nicht zuletzt auch wegen der Erhöhung der Rundfunkgebühr zum Jahresbeginn 2009. Gleichzeitig weist der Rechnungshof jedoch auch auf einen zu erwartenden Rückgang der Gebühreneinnahmen durch demographischen Wandel und der steigenden Zahl von Gebührenbefreiungen hin.

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