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20.06.2024; 20:38 Uhr
Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Diskussionsentwurf sieht auch Schutzmaßnahmen gegen digitale Gewalt vor

Der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einem Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt sieht auch einen verbesserten Schutz und eine effektivere Beratung bei digitaler Gewalt vor. Darüber berichtet netzpolitik.org.

Digitale Gewalt soll nach der Begründung des Diskussionsentwurfs der Oberbegriff für »solche Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt [sein], die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen oder geschlechtsspezifische Gewalt [beschreiben], die im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet.« Ziel des Gesetzes sei es, u.a. für diese Form von Gewalt das Beratungsangebot zu verstärken und eine bessere Unterstützung der Opfer bei der Entwicklung einer gewaltfreien Lebensperspektive zu gewährleisten. Die verschiedenen Ausprägungen von geschlechtsspezifischer Gewalt ließen sich heute kaum mehr voneinander trennen, sodass das Gesetz insgesamt einen ganzheitlichen Ansatz verfolge.

Den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) druckt netzpolitik.org ebenfalls ab.

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