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30.04.2009; 15:29 Uhr
Schwedische Internetprovider kündigen Löschung von Verbindungsdaten an
Nationale Umsetzung der Enforcement-Richtlinie ist seit einem Monat in Kraft

Die schwedische Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie der EU ist am 1. April 2009 in Kraft getreten (vgl. Meldung vom 31. März 2009). Neben breiter Kritik in der Öffentlichkeit haben nun auch mehrere Internetprovider angekündigt, die Verbindungsdaten ihrer Kunden künftig nicht mehr zu speichern. Durch den mit der nationalen Umsetzung eingeführten Auskunftsanspruch privater Rechteinhaber, sei die »Integrität dieser Daten [...] gefährdet«, wie der Chef des schwedischen Internetproviders Tele 2, Niclas Palmstierna, durch das Nachrichtenportal »pressetext« zitiert wird.

Die schwedische Regelung ähnelt dem Drittauskunftsanspruch in § 101 Abs. 2 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, der ebenfalls im Zuge der Enforcement-Richtlinie der EU eingeführt wurde und Rechteinhabern bei Urheberrechtsverstößen die Möglichkeit bietet, aufgrund richterlicher Anordnung z.B. Angaben über die Identität des Anschlussinhabers durch den Internetanbieter zu erhalten.

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[IUM/bs]

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