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06.05.2009; 21:09 Uhr
Neumann kündigt gemeinsames Vorgehen der europäischen Kulturminister in der Debatte um »Google Books« an
Gericht verlängert Widerspruchsfrist zum »Google Book Settlement« bis 4. September 2009

Mit Blick auf den »Heidelberger Appell« als Initiative gegen das Digitalisierungsprojekt »Google Book Search« (vgl. Meldung vom 23. März 2009) hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann angekündigt, sich bei dem Treffen des europäischen Kulturministerrates am 11. und 12. Mai 2009 für ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene einzusetzen. Das Vorgehen Googles widerspreche dem europäischen Urheberrechtsverständnis. Aus »guten Gründen« müsse der Urheber in die digitale Nutzung seiner Werke einwilligen, so Neumann. In der aktuellen Debatte um »Google Book Search« sei daher eine wirksame Wahrnehmung der Rechte der Autoren durch die VG Wort und den Börsenverein des Deutschen Buchhandels wichtig.

Neben juristischen Aspekten wies Neumann in einer Pressemitteilung auch auch kultur- und medienpolitische Probleme hin, die mit dem Google-Projekt verbunden sind. So sei es zwar wichtig, kulturelle Inhalte online einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Da es sich dabei jedoch um öffentliche Güter handelt, sei es notwendig, dass diese auch in öffentlicher Verfügungsgewalt bleiben. Als positive Beispiele für öffentliche Digitalisierungsprojekte hob Neumann die »Deutsche Digitale Bibliothek« und das »Europeana«-Projekt der EU (vgl. Meldung vom 21. November 2008) hervor.

Im Bestreben um eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden wurde die Widerspruchsfrist zum »Google Book Settlement« auf Antrag verschiedener Autoren durch das Prozessgericht in New York 28. April 2009 um vier Monate verlängert und der Termin auf den 4. September festgelegt.

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