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25.03.2009; 13:38 Uhr
Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte für gesetzliche Regelung zur Internet-Sperrung
Justiz- und Familienministerium sollen Gesetzentwurf ausarbeiten

Die Bundesregierung hat sich in einer Kabinettssitzung am 25. März 2009 auf »Eckpunkte zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet« verständigt. Wie »Spiegel Online« berichtet, beschränkte sich der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in Aussicht gestellte Entwurf einer gesetzlichen Grundlage für die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt (vgl. Meldung vom 17. März 2009) dabei auf »wesentliche Inhalte«, die ein entsprechendes Gesetz, das die Sperrungsmaßnahmen regelt, enthalten muss. Eine detaillierter Gesetzentwurf soll nun auf Fachebene vom Justiz- und vom Familienministerium ausgearbeitet werden.

Gleichzeitig hielt von der Leyen an ihren Plänen fest, unabhängig von einer gesetzlichen Regelung eine Selbstverpflichtungserklärung der Internet-Provider zu erreichen. Bestärkt wird die Ministerin dabei von Branchenverband der Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM. Der Vorsitzende Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer begrüßte die von einigen Providern geforderte und nun von der Bundesregierung angekündigte gesetzliche Grundlage. Dadurch werde Rechtssicherheit erreicht und das Haftungsrisiko der Provider - etwa bei gleichzeitiger Sperrung legaler Inhalte, dem sog. »Overblcoking« - ausgeschlossen, so Scheer

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