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11.06.2024; 21:20 Uhr
»Beewashing-Honig« mit »Böhmermann-Bild«
Erfolgsaussichten in zweiter Instanz?

Die Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit zwischen einem sächsischen Imker und dem Moderator Jan Böhmermann um die Verwendung des Namens und des Bildes Böhmermanns zur Bewerbung eines Honigs erläutert Linda Kuschel im Interview mit t.online.

Dem Rechtsstreit war eine kritische Berichterstattung zum sogenannten »Beewashing« in der von Böhmermann moderierten Satiresendung »ZDF Magazin Royale« vorausgegangen, in dessen Kontext auch Name und Bildnis des sächsischen Imkers ohne seine Einwilligung gezeigt worden waren. Als Reaktion darauf hatte der Imker eine »Sonderedition« seines Honigs herausgebracht, den er wiederum unter Verwendung von Bild und Namen Böhmermanns bewarb. In erster Instanz war der Moderator mit seinem dagegen gerichteten Unterlassungsbegehren im einstweiligen Verfahren gescheitert (vgl. Meldung vom 8. Februar 2024). 

Prof. Linda Kuschel, Juniorprofessorin an der Bucerius Law School, Hamburg, hält die Erfolgsaussichten des Moderators auch in zweiter Instanz für gering. Die Argumentation des erstinstanzlichen Landgerichts Dresden sei schlüssig. Zudem lasse sich der Fall gut in das System der Rechtsprechung einordnen und weise keine wesentlichen Besonderheiten auf.

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