mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.02.2009; 16:17 Uhr
Deutscher Computerhersteller bietet Standard-PCs mit Apples »Mac OS« an
Rechtliche Klärung der Zulässigkeit einer Koppelung an Apple-Hardware steht weiterhin aus

Während Computerhersteller Apple den Einsatz seines Betriebssystems »Mac OS« weiterhin nur auf Apple-Computern gestattet, steigt die Zahl der Anbieter, die Standard-PCs mit vorinstalliertem »Mac OS« vertreiben. Mit dem Unternehmen HyperMegaNet bietet nun auch der erste deutsche Hersteller Computermodelle mit Apples Betriebssystem an und steht dabei auf dem Standpunkt, dass der Einsatz der Software nach deutschem Recht zulässig ist.

Rechtlich versucht Apple die Nutzung von »Mac OS« auf Standard-PCs durch entsprechende Klauseln im Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) zu unterbinden. Gleichzeitig besteht ein technischer Schutz, da die Installation des Betriebssystems ein sog. »Extensible Firmware Interface« (EFI) im Computer voraussetzt, das ihn als Apple-Rechner ausweist. Zur Umgehung dieses Mechanismus gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten; HyperMegaNet simuliere das notwendige »EFI« mittels Software, wie Firmensprecher Dirk Blößl gegenüber »Spiegel Online« erklärt. Bei dem mitgelieferten »Mac OS« selbst handle es sich um die Original-Software von Apple.

Legal sei der Einsatz der Software, weil die Klausel des Endbenutzer-Lizenzvertrages nach deutschem Recht nicht wirksam sei, so Blößl weiter. In der Vergangenheit hatten verschiedene Gerichte festgestellt, dass es Bestimmungen bei einem EULA, von dessen Inhalt der Nutzer erst nach Öffnen der Verpackung oder Installation der Software Kenntnis erhält, nicht wirksam einbezogen werden, da sie bereits beim Kauf der Software einsehbar sein müssen. Laut Blößl berufe sich HyperMegaNet auf diese Rechtssprechung, da sich die »Mac OS«-EULA in der Produktverpackung befinde, die erst geöffnet werden müsse. Gleichzeitig informiert das Unternehmen Kaufinteressenten auf seiner Homepage, dass man in der Klausel des Vertrages zugleich einen Verstoß gegen § 307 BGB sehe, wonach Bestimmungen, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, unwirksam sind.

Apple selbst äußerte sich noch nicht zum Angebot und der rechtlichen Bewertung durch HyperMegaNet. Pressesprecher Georg Albrecht sagte gegenüber »Spiegel Online«, man kommentiere das nicht. Somit bleibt vorerst offen, ob der Einsatz von »Mac OS« allein aufgrund unwirksamer Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrages legal ist oder aus anderen Gründen, etwa wegen Umgehung des »EFI«-Schutzes, von Apple untersagt werden kann.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3538:

https://www.urheberrecht.org/news/3538/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.