Antrag auf einstweilige Verfügung gegen »Baader-Meinhof-Komplex« abgelehnt
Das Kölner Landgericht hat am 9. Januar 2009 den Erlass einer gegen Darstellungen im Film »Baader-Meinhof-Komplex« gerichteten einstweiligen Verfügung abgelehnt (Az.: 28 O 765/08, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM/RD folgt). Die Witwe des 1977 von der RAF ermordeten Bankiers Jürgen Ponto sah insbesondere in der Tötungsszene eine Persönlichkeitsverletzung ihres verstorbenen Ehemannes und beantragte eine Untersagung der weiteren Verbreitung der betreffenden Szene. Hier entspreche der Film, der grundsätzlich den Eindruck der Authentizität erwecke, nicht der Realität.
In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht als Kompromiss die Einblendung einer Hinweistafel vorgeschlagen, aus der hervorgehen solle, dass der Film an einigen Stellen von den realen Ereignissen abweichen könne (vgl. Meldung vom 2. Dezember 2008).
Wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, folgten die Richter in ihren Urteil schließlich nicht der Argumentation von Ignes Ponto und sahen in der beanstandeten Szene weder eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns noch eine Persönlichkeitsverletzung der Witwe. Auch wenn von den realen Geschehnissen abgewichen werde, so werde das Lebensbild Jürgen Pontos nicht verfälscht, so dass hier keine Verletzung seiner Menschenwürde oder sonstige Abwertung bzw. Entwürdigung stattfinde. Die Person von Ignes Ponto als Ehefrau trete hinter der Filmfigur zurück, da Schrecken und Leid der RAF-Opfer nicht Thema des Films seien. Im Übrigen sei die Darstellung in der Szene weder entwürdigend noch rufschädigend, so die Richter.
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