25. Jahrestag des »Volkszählungsurteils« des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Dezember 1983 im so genannten »Volkszählungsurteil« erstmalig das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts anerkannt. Zum Anlass des 25. Jahrestages haben die Datenschutzbeauftragen der Länder und des Bundes gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, am 15. Dezember 2008 einen Festvortrag in Karlsruhe mit anschließender Podiumsdiskussion veranstaltet.
Wie »Spiegel Online« berichtet, warnte Papier in seiner Rede vor der »privaten Überwachungsgesellschaft«, die dadurch entstehe, dass Viele aufgrund neuer Handlungsmöglichkeiten freiwillig große Mengen persönlicher Daten preis gäben. Die Befürchtung eines Ausbaus staatlicher Maßnahmen hin zu einem Überwachungsstaats bezeichnete der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hingegen als »fernliegende Möglichkeit«. Vielmehr sei es Aufgabe des Staates ein »angemessenes Schutzregime« aufzubauen bzw. sich auf internationaler Ebene für einen umfassenden Schutz einzusetzen. Eine Selbstverpflichtung Privater sei hingegen nicht ausreichend, sondern eine verbindliche Ordnung notwendig. Eine Gesellschaftsordnung, in der die Bürger nicht mehr wissen, wer Kenntnis über ihre Daten hat, sei nicht mit der Verfassung vereinbar, so Papier, auch mit Blick auf die jüngsten Fälle des Datenmissbrauchs.
Dokumente:
- Pressemitteilung Datenschutzbeauftragter des Bundes vom 15. Dezember 2008
- Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 11. Dezember 2008
- Meldung Spiegel-Online vom 16. Dezember 2008
Institutionen:
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