Zehn Jahre »Recht auf Vergessenwerden«
Christian Sachsinger, Reporter beim Bayerischen Rundfunk, analysiert die Folgen des nunmehr zehnjährigen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zum sogenannten »Recht auf Vergessenwerden«. Seine Analyse veröffentlicht der Bayerische Rundfunk.
Am 13. Mai 2014 statuierte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das sogenannte »Recht auf Vergessenwerden« und entschied damit, dass Suchmaschinen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, personenbezogene Daten von Privatpersonen auf Anfrage aus ihrem Index zu löschen (ZUM 2014, 559, vgl. auch Meldung vom 19. Mai 2014).
Sachsinger kommt zu dem Ergebnis: »Das Internet vergisst doch«. Das Urteil des EuGH habe zum einen den Grundstein dafür gelegt, dass Suchmaschinen seitdem für ihre Suchergebnisse Verantwortung übernähmen und dass es praktisch ein echtes Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebe. Die Grundlagen seien in den darauffolgenden Jahren durch Gerichte und Rechtssetzung (insbes. durch die DS-GVO) weiter ausdifferenziert worden. Daher hätten sich die Sorgen um ein Ende der Presse- und Meinungsfreiheit, die nach dem Urteil geäußert worden seien, nicht bewahrheitet.
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