Unzureichender Jugendschutz
Die Europäische Kommission hat eine weitere offizielle Untersuchung gegen den Plattformbetreiber Meta eingeleitet. Dieses Mal stehen Verstöße gegen den Jugendschutz im Raum. Darüber berichtet u.a. der Spiegel.
Nachdem die Europäische Kommission bereits Ende April ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) gegen den Mutterkonzern von Facebook und Instagram eingeleitet hatte (vgl. Meldung vom 30. April 2024), soll nun überprüft werden, ob Meta auf seinen Plattformen die Vorschriften des DSA zum Schutz von Minderjährigen einhalte. Die Kommission sei besorgt, dass die Plattformen »einschließlich ihrer Algorithmen, Verhaltensabhängigkeiten bei Kindern stimulieren« könnten. Es sei daher der sogenannte »Rabbit-Out-Effekt« zu befürchten. Dieser bezeichnet das Phänomen, dass sich Plattformnutzer:innen völlig in den Inhalten der Plattform verlören.
Ausgangspunkt für das Verfahren sei der Risikobewertungsbericht gewesen, den Meta im vergangenen Herbst bei der Kommission einzureichen hatte. Die Kommission wird nun weitere Informationen einholen, um den geäußerten Verdacht zu überprüfen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7341:
https://www.urheberrecht.org/news/7341/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.