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21.02.2008; 10:05 Uhr
Klage um »Tannöd« hat voraussichtlich keinen Erfolg
LG München I: Vielzahl von Fakten sind gemeinfrei, im Übrigen keine prägenden Übereinstimmungen

Die Unterlassungs- und Schadensersatzklage gegen die Autorin Andrea Maria Schenkel und ihren Verlag Edition Nautilus wird mit aller Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I (LG München I) am 20.2.2008 ließ der Vorsitzende Richter erkennen, dass er dem Plagiatsvorwurf des Journalisten Peter Leuschner nicht zu folgen gewillt ist.

Leuschner hatte in den 80er und 90er Jahren zwei dokumentarische Bücher zu dem Mordfall im Jahre 1922 im oberbayerischen Hinterkaifeck im Eigenverlag veröffentlicht und ist der Ansicht, dass Schenkel diese Bücher in urheberrechtswidriger Weise für ihren Kriminalroman »Tannöd« verwendet hat. Er erhob schließlich nach Vorankündigung über die Medien Klage auf Unterlassung und Schadensersatz bei einem geschätzten Streitwert von 500.000 EUR (siehe Meldung vom 27.8.2007). »Tannöd« hat sich nach Angaben des Verlags mittlerweile über 550.000 Mal verkauft und ist in 21 Sprachen übersetzt worden; auch die Filmrechte sind mittlerweile verkauft worden.

Der Auffassung des Klägers wird das LG München I wohl jedoch nicht folgen. Während der mündlichen Verhandlung stellte das Gericht zunächst fest, dass keine wörtlichen Übereinstimmungen vorhanden seien. Soweit Ähnlichkeiten gegeben seien, würden diese überwiegend aus gemeinfreien Quellen stammen. Hinsichtlich 18 Details, die bei beiden Autoren ähnlich seien und bei denen eine Gemeinfreiheit nicht vorliegen würde, sei jedoch keine für das Werk »Tannöd« prägende Wirkung festzustellen. Verkündungstermin für das Urteil ist der 21.5.2008.

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