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10.01.2024; 17:34 Uhr
Community Notes auf X
Beitrag auf dem Verfassungsblog

Allein mit dem Werkzeug der sogenannten »Community Notes« möchte der Kurznachrichtendienst X die Verbreitung von Desinformation auf seiner Plattform verhindern. Ihre Wirkweise und Effektivität im Kampf gegen Desinformation untersucht Marc André Bovermann, Doktorand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg, in einem Beitrag auf dem Verfassungsblog.

Die »Community Notes« auf X sind Bemerkungen anderer Nutzer:innen, die diese für falsch oder irreführend halten und die unter bestimmten Umständen neben dem fragwürdigen Post auf der Plattform als Korrektiv angezeigt werden. Durch diesen Mechanismus möchte X seiner Risikominderungspflicht gem. Art. 35 Abs. 1, 34 Abs. 1 UAbs. 2 lit. c DSA nachkommen.

Bovermann hält die »Community Notes« als ein Tool in der Bekämpfung von Desinformation zwar für grundsätzlich begrüßenswert. Die »Community Notes« allein seien aber unzureichend, um den Verpflichtungen aus dem DSA gerecht zu werden. Insbesondere sei ihre Reichweite auf der Plattform zu gering und es bestehe ein hohes Manipulationspotenzial.

Dokumente:

[IUM/ee]

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