Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Bundesregierung eine Beschwerde des Tagesspiegels anlässlich eines auf Auskunft gerichteten Rechtsstreits bezüglich statistischer Informationen über sogenannte Immunitätsverfahren zugestellt (47935/19). Darüber berichtet u.a. der Tagesspiegel.
Bereits im Jahre 2015 hatte der Tagesspiegel sich unter Rekurs auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch an die Bundestagsverwaltung mit der Bitte gewandt, statistische Informationen über Immunitätsverfahren gegen Abgeordnete zur Verfügung zu stellen. Hintergrund war das Immunitätsverfahren, das gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebstian Edathy eingeleitet worden war. Der Auskunftsanspruch wurde abgelehnt und die Durchsetzung vor den nationalen Gerichten blieb im Ergebnis erfolglos.
Nunmehr ist der EGMR mit dem Fall befasst und wird sich mit der Frage der Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs – gestützt auf Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – genauer zu befassen haben. Insbesondere ist zu klären, inwieweit neben dem Verwaltungshandeln auch für den parlamentarischen Bereich Transparenzpflichten gegenüber der Presse bestehen können.
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