Ermittlungsakte zu Mord an der Familie von Robert Einstein
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 7. November 2023 entschieden, dass die Staatsanwalt Frankenthal (Pfalz) verpflichtet ist, einem Journalisten Einsicht in die Ermittlungsakte zum Mord an der Familie von Robert Einstein zu gewähren (5 K 75/23.NW). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Beide Töchter und die Ehefrau von Robert Einstein, einem Cousin von Albert Einstein, waren während des Zweiten Weltkriegs durch deutsche Soldaten ermordet worden. Ein darauf eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist im Jahr 2014 mangels Anfangsverdachts eingestellt worden. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte den durch den britischen Journalisten Thomas Harding geltend gemachten Akteneinsichtsanspruch abgelehnt.
Das VG Neustadt an der Weinstraße entschied nun, dass der Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte in Form der Überlassung von Kopien bestehe. Er ergebe sich aus dem Landesmediengesetz. Dies sei u.a. damit zu begründen, dass aufgrund der historischen Dimension des Falles weiterhin ein besonderes öffentliches Interesse an dem Akteninhalt bestehe.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7241:
https://www.urheberrecht.org/news/7241/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.