Durchsuchung bei Radiosender wegen Verlinkung teilweise rechtmäßig
Die polizeiliche Durchsuchung einer Mitarbeiterwohnung eines Redakteurs des Radiosenders Radio Dreyeckland war rechtens. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 7. November 2023 und revidierte damit die Entscheidung der Vorinstanz teilweise. Darüber berichtet u.a. netzpolitik.org.
Im Januar 2023 waren die Redaktionsräume des Radiosenders sowie Mitarbeiterwohnungen untersucht und verschiedene Gegenstände beschlagnahmt worden. Anlass dafür war, dass der Sender einen Link auf einen Artikel des mittlerweile verbotenen Vereins linksunten.indymedia gesetzt hatte. Der Tatvorwurf lautete »Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot« (§ 85 StGB) (vgl. Meldung vom 14. März 2023).
Das LG Karlsruhe hatte die Durchsuchungen sowie die damit verbundenen Beschlagnahmungen noch für unverhältnismäßig gehalten (vgl. Meldung vom 29. August 2023). Das OLG Stuttgart entschied nun teilweise anders.
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