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29.11.2023; 18:11 Uhr
USM zum EuGH?
Erste Einschätzung des BGH

Nach dem Verhandlungsauftakt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren zum möglichen Urheberrechtsschutz des modularen Möbelsystems »USM Haller« steht auch ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Raum. Darüber berichtet u.a. LTO.

In dem Verfahren wendet sich die Klägerin und Herstellerin des »USM-Möbelsystems« gegen das Angebot der Beklagten, die einen Online-Shop für Ersatz- und Erweiterungsteile für dieses Möbelbausystem betreiben. Die Klägerin macht u.a. eine Urheberrechtsverletzung geltend, da das Möbelsystem als Werk der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genieße (vgl. Meldung vom 8. November 2023).

Nach dem ersten Verhandlungstag machte der BGH nun deutlich, dass im Verfahren keine schnelle Entscheidung zu erwarten sei. Unter anderem stehe im Raum, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Eine Entscheidung des BGH ist diesbezüglich für den 21. Dezember 2023 angekündigt worden.

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