Sawsan Chebli gewinnt in äußerungsrechtlichem Verfahren
Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Oberlandesgericht Stuttgart u.a. entschieden, dass die Bezeichnung der SPD-Politikerin Sawsan Chebli als »Dämliches Stück Hirn-Vakuum« unzulässig sei (4 U 58/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. LTO.
Anlässlich eines kritisierenden Posts zu einer Sendung des Komikers Dieter Nuhr hatte ein Facebook-Nutzer Chebli als »Dämliches Stück Hirn-Vakuum« bezeichnet. Sie solle »einfach abtauchen und die Sozialschulden ihrer Familie begleichen.« Die darauf angestrengte Unterlassungsklage war in erster Instanz allerdings erfolglos. Das LG Heilbronn hielt die Aussage noch von der Meinungsfreiheit umfasst (vgl. Meldung vom 30. März 2023). In zweiter Instanz gab das OLG Stuttgart Chebli nun recht und ordnete die Äußerung als Schmähkritik bzw. als herabsetzendes Werturteil ein. Auch das Vorverhalten der Politikerin, nämlich die Äußerung scharfer Kritik an Dieter Nuhr, führe nicht zu einem anderen Ergebnis, da die Reaktion des Facebook-Nutzers keine »adäquate Reaktion« gewesen sei.
Das über den Unterlassungsantrag hinaus geltend gemachte Schmerzensgeld wurde Chebli hingegen nicht zugesprochen.
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