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08.11.2023; 17:35 Uhr
Urheberrecht für USM?
BGH mit der Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit befasst

Der Bundesgerichthof (BGH) hat über die Frage zu entscheiden, ob das modulare Möbelsystem »USM Haller« als Werk der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genießt (I ZR 96/22). Dies geht aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.

Die Klägerin und Herstellerin des »USM-Möbelsystems« wendet sich gegen das Angebot der Beklagten, die einen Online-Shop für Ersatz- und Erweiterungsteile für dieses Möbelbausystem betreiben. Die Ersatz- und Erweiterungsteile entsprechen in Form und Farbgebung den Original-Komponenten des »USM-Möbelsystems«. Daher verletzte das Angebot der Teile das Urheberrecht der Klägerin. Ergänzend macht die Klägerin einen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz geltend.

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[IUM/ee]

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